Adrian Nussbaum

Fraktionschef / Die Mitte Kt. Luzern

KR-Rückblick Session Nr. 10

KP17

Haupttraktandum an der vergangenen Session war der erste Teil von KP17, mit welchen die fehlenden Finanzmittel von CHF 520 Mio. für 2017 bis 2019 «gefunden» werden sollen (Teil 2 Budget und Teil 3 Steuerfusserhöhung folgen dann in der nächsten Session).

Der Kantonsrat ist allen Anträge der CVP gefolgt und hat die Botschaft des Regierungsrates in folgenden Punkten korrigiert:

  • Die Gemeinden werden nicht verpflichtet ihre Betreibungsämter zu reorganisieren.
  • Die Gemeinden müssen die Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen auch in Zukunft erst nach 10 Jahren übernehmen.
  • Der Verteilschlüssel von Strassengelder und EL-Kosten zwischen Gemeinden und Kanton wird für das Jahr 2017 nicht angepasst; in den Jahren 2018 und 2019 müssen die Gemeinden (befristet) mehr EL-Kosten tragen; bis Ende 2019 soll der Kanton und die Gemeinden die Aufgaben- und Finanzreform umsetzen.
  • Der Eigenbetreuungsabzug wird nicht gestrichen, sondern «nur» halbiert und die Erhöhung der Besteuerung auf Dividenden wird nur um 10% statt um 20% erhöht.

Ich erlaube mir hier noch einen Auszug aus meinem Eintretensvotum aufzuführen: «Die CVP findet viele Massnahmen in diesem KP17 nicht gut. Die Steuererhöhungen für Familien (Eigenbetreuungsabzug), für KMU-Inhaber (Dividendenprivileg) und für Arbeitnehmer auf der Landschaft (Pendlerabzug) finden wir nicht gut. Gleich wenig wie die höhere Abgaben und Gebühren (Gebäudeversicherung; Motorfahrzeugsteuer; höhere Gebühren für Ortsplanung, Geometer u.a.; neue Deponieabgabe, etc.). Und nicht zuletzt sind wir uns sehr wohl bewusst, dass die Erhöhung Unterrichtsverpflichtung / Arbeitszeit Verwaltungspersonal keine Massnahmen fürs Schaufenster sind. wir stimmen diesen zu…, nicht weil wir diese im Einzelnen wollen, sondern weil wir wissen, dass wir die Summe dieser Massnahmen brauchen. Wir sind nicht Stolz auf die Massnahmen und wir werden unseren Grosskindern nicht vom KP17 erzählen. Wir sagen zu diesen Massnahmen heute JA, weil es auch unsere Aufgabe als Kantonsrat ist, Verantwortung zu übernehmen. Ich weiss, dass der Bürger viele der Massnahmen im KP17 nicht gut findet, wir spüren aber auch, dass sich viele Bürger darüber aufregen, dass die Politik, wir meine geschätzte Kollegen und Kolleginnen, es nicht schaffen, das Problem anzupacken und zu lösen.

Es ist wie zu Hause – in der Familie, und im Betrieb – in der Wirtschaft: Es gibt Momente, in welche man nicht entscheiden will, aber entscheiden muss. Genauso ist es bei der Diskussion um die Finanzen im Kanton Luzern. Wir müssen die Herausforderung angehen und Verantwortung übernehmen. Die CVP übernimmt diese Verantwortung und will das Problem lösen. Dafür braucht es heute ein unbequemer Entscheid: ein unpopuläres JA zu unschönen Massnahmen, ein Ja aber auch zu einem finanziellen Befreiungsschlag!»

Weitere Botschaften und Vorstösse

In der zweiten Lesung wurden die folgenden Gesetzesänderungen angenommen: Botschaft über die Schaffung einer Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten (81:26); Beschaffung, Aufbau und Betrieb von zentraler Schuladministrationslösung (82:26) und Schaffung eines Betreuungs- und Pflegegesetz (78: 33). Weiter wurden (in erster Lesung) Anpassungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (einstimmig) und auch eine Anpassung im Justizgerecht betr. Effizienzsteigerung im Gerichtsbereich (mehrheitlich) angenommen. Zuletzt wurde auch einem Nachtragskredit zugestimmt. Ein Postulat, welches die administrativen Hürden im Zusammenhang mit der Beschäftigung reduzieren will, wurde erheblich erklärt. Daneben wurde eine Vielzahl von Vorstössen behandelt (ich erlaube mir auf eine Aufzählung hier zu verzichten).